§ 1 Abs 2, § 3d IESG, § 48 PKG - Leistet ein Arbeitgeber nach Übertragung des einzelvertraglichen Pensionsanspruchs eines Arbeitnehmers auf eine Pensionskasse nicht vereinbarungsgemäß den erforderlichen einmaligen Nachschuss an die Pensionskasse, hat der Arbeitnehmer im Konkurs des Arbeitgebers zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld in Höhe des fehlenden Deckungsbetrages, doch hat der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds der Pensionskasse jenen Betrag zu leisten, der diese in die Lage versetzt, die zugesagte Pension in voller Höhe 24 x zu leisten, weil es sich um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers handelt, der zum Stichtag bereits bestand, und dieser Fall wirtschaftlich dem § 3d Abs 1 Z 1 IESG nahe kommt.