§ 27 Z 1 AngG - Auch wenn der Grad der Alkoholisierung eines Arztes, der in diesem Zustand eine kleinere Operation an einem Patienten (Dauer ca 10 Minuten) vornahm, nicht festgestellt werden konnte und der operative Eingriff kunstgerecht durchgeführt wurde, rechtfertigt dieses Verhalten seine Entlassung. Es ist nicht zweifelhaft, dass allein die Durchführung einer ärztlichen Behandlung im Zustand einer augenscheinlichen Alkoholbeeinträchtigung den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit verwirklicht. OLG Wien 28.09.2005, 9 Ra 102/05v. (Revision unzulässig)