§ 82 lit f GewO, § 1162c ABGB - Wird ein krank gemeldeter Arbeitnehmer vom Arbeitgeber damit konfrontiert, während des Krankenstandes am Sportplatz als Co-Trainer einer Fußballmannschaft tätig gewesen zu sein, was auch durch ein Foto in einer Regionalzeitung dokumentiert ist, und leugnet er wiederholt seine Anwesenheit am Sportplatz, anstatt den bestehenden Rechtfertigungsgrund für seine Anwesenheit (bloßes Abholen seines Sohnes) bekannt zu geben, ist die Beurteilung, dass ihn zu 2/3 ein Mitverschulden an der - letztlich doch ungerechtfertigten - Entlassung trifft, angemessen, weil sein Verhalten (Nichtbekanntgabe des Rechtfertigungsgrundes) der wesentliche Auslöser für die Entlassung war.