§ 27 Z 1 AngG - Die mehrfache Verfälschung einer ärztlichen Bestätigung über die Dauer der Behandlung durch Anführung eines späteren Behandlungsendes durch einen Außendienstmitarbeiter, bei dem der Arbeitgeber nur beschränkte Möglichkeiten hat, Arbeitszeitaufzeichnungen zu überprüfen, stellt eine Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 AngG dar und rechtfertigt die Entlassung des Arbeitnehmers. OGH 06.10.2005, 8 ObA 63/05f.