§ 27 Z 1 AngG - Missachtet ein als handelsrechtlicher Geschäftsführer abberufener Angestellter das gegen ihn verhängte Betretungsverbot der Geschäftsräumlichkeiten, indem er sich mehrmals mit einer heimlich erlangten, fremden Zutrittskarte Zugang zu den Büroräumlichkeiten verschafft, dort auf das Computernetzwerk zugreift und sich betriebsinterne Informationen verschafft, rechtfertigt dieses Verhalten die Entlassung des Arbeitnehmers wegen Vertrauensunwürdigkeit gemäß § 27 Z 1 AngG.