Schriftliche „Bestätigung“ einer mündlichen Entlassung

Experten-ForumARD 5656/13/2006 Heft 5656 v. 7.2.2006

>> Redaktionelle Anmerkung zu OGH 30.09.2005 , 9 ObA 138/05t , ARD 5656/12/2006

Rechtssatz OGH

Wird eine bereits mündlich ausgesprochene Entlassung wenige Tage danach schriftlich wiederholt, so handelt es sich dabei um eine deklarative Wiederholung (Wissenserklärung), die aber hinsichtlich des bereits aufgelösten Arbeitsverhältnisses rechtsunwirksam ist.

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