§ 49 Abs 3 Z 18 lit a ASVG - Die Prämienleistung eines Dienstgebers für eine Rückdeckungsversicherung, die dazu dient, dem Dienstgeber im Versicherungsfall (Pensionsfall eines Dienstnehmers) die Mittel zur Leistung der den Dienstnehmern zugesagten Betriebspensionen zu verschaffen, kann nicht als beitragspflichtiges Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG gewertet werden.
VwGH 14.09.2005, 2002/08/0121