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Widerruf der Ermächtigung zur Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen

ArbeitnehmerschutzARD 5654/3/2006 Heft 5654 v. 31.1.2006

§ 56 Abs 5 Z 1 ASchG - Beim Widerruf der einem Arzt erteilten Ermächtigung zur Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach dem ASchG wegen mangelhaft durchgeführter Untersuchungen ist - zugunsten des Arbeitnehmerschutzes - ein strenger Maßstab anzulegen, weshalb erfolgte Beurteilungsfehler und Verzögerungen bei der Übermittlung der Befunde an das Arbeitsinspektorat keinesfalls bagatellisiert werden dürfen.

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