Die Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer (Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen; § 9 Abs 2 Z 1 UStG) mit Stand 1. 1. 2006 wurde auf der Homepage des BMF unter Steuern - Umsatzsteuer veröffentlicht. BMF 10.01.2006, 010219/0006-VI/9/2006.