Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004, BGBl I 2004/180, ARD 5556/11/2005, wurde ab 2005 auch die Besteuerung beschränkt Lohnsteuerpflichtiger im Lichte der Rechtsprechung des EuGH neu konzipiert. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ist ein Existenzminimum nur mehr im Umfang von € 2.000,- steuerfrei gestellt. Zur Vermeidung von Differenzierungen in der Lohnverrechnung kommt aber beim Lohnsteuerabzug der auch für unbeschränkt Steuerpflichtige geltende einheitliche Lohnsteuertarif zur Anwendung. Im folgenden Beitrag wird die aktuelle Rechtslage zusammengefasst.