Verordnung der Bgld Landesregierung, mit der ua die Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2006 neu festgesetzt werden. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 424,50, für unterhaltspflichtige Hauptunterstützte € 351,30, für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 256,30 und für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 125,80. LGBl für das Burgenland 2006/1, 1. Stück, ausgegeben am 11.01.2006.