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Ausländerbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft

Neue VorschriftenARD 5651/4/2006 Heft 5651 v. 20.1.2006

Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft betreffend Festlegung eines Kontingents in Höhe von bundesweit insgesamt 4.540 ausländischen Arbeitskräften; die Beschäftigungsbewilligungen dürfen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2006 enden. BGBl II 2006/8, ausgegeben am 13.01.2006.

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