Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft betreffend Festlegung eines Kontingents in Höhe von bundesweit insgesamt 4.540 ausländischen Arbeitskräften; die Beschäftigungsbewilligungen dürfen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2006 enden. BGBl II 2006/8, ausgegeben am 13.01.2006.