Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden
BGBl I 2006/4, ausgegeben am 13.01.2006
Der bereits im Mai 2004 eingebrachte Initiativantrag, mit dem das Wahlrecht ausländischer Arbeitnehmer bei Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen gemeinschaftsrechtskonform gestaltet werden soll (Initiativantrag 11.05.2005, 607/A BlgNR 22. GP, siehe bereits ARD 5592/4/2005), wurde Ende des Jahres unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages beschlossen und nunmehr im BGBl kundgemacht. Die Änderungen traten mit 14. 1. 2006 in Kraft.