BMF 11.01.2006
Einkünfte aus Dienstleistungsschecks stellen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar.
Die Einkünfte umfassen jenen Betrag, der von der Gebietskrankenkasse ausgezahlt wird. Erhalten Sie für einen Scheck im Wert von € 10,- (für den der Arbeitgeber € 10,20 gezahlt hat) von der Gebietskrankenkasse € 10,- ausgezahlt, dann stellen diese € 10,- im Kalenderjahr der Auszahlung Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar.