§ 1151 ABGB - Auch ein Masseverwalter ist nicht berechtigt, ein aufgrund der tatsächlichen Handhabung als Arbeitsverhältnis zu qualifizierendes Vertragsverhältnis eines Arbeitnehmers mit der Begründung als Werkvertrag zu behandeln, dass er sich nur nach dem für ihn objektiv gegebenen Anschein einer selbstständigen Tätigkeit des Arbeitnehmers habe richten können. Ob als Werkverträge oder freie Dienstverträge bezeichnete Vertragsverhältnisse in Wahrheit als Arbeitsverträge zu qualifizieren sind, ist eine Frage, die sich angesichts der in der Praxis weit verbreiteten Versuche, zur Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen verschleiernde Vertragskonstruktionen zu wählen, sehr häufig stellt. Der Masseverwalter hat es nicht in der Hand, durch Unterlassung einer entsprechenden Prüfung eines als Werkvertrag bezeichneten Vertrags die Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses und die rechtlichen Konsequenzen des Umstandes, dass es als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist, zu beeinflussen. OGH 03.08.2005, 9 ObA 73/05h.