Für folgende Branchen im Bereich der Slbg GKK wurde die Festsetzung der Trinkgeldpauschalen jeweils neu kundgemacht; die Beträge werden nunmehr in Euro angeführt (siehe dazu bereits ARD 5282/16/2002), ansonsten wurden aber keine Änderungen vorgenommen:
Friseure, Amtl Verlautbarung Nr 184/2005 vom 22.12.2005;