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Niederlassungsverordnung 2006

Neue VorschriftenARD 5648/2/2006 Heft 5648 v. 10.1.2006

Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde für das Jahr 2006 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2006 - NLV 2006). Aufgrund der NLV 2006 dürfen bis zu 7.000 quotenpflichtige Niederlassungsbewilligungen erteilt werden, die mit der NLV auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt werden. Außerdem wird festgelegt, dass das Einreise- und Aufenthaltsrecht gemäß § 24 FPG in Verbindung mit Beschäftigungsbewilligungen aufgrund von Verordnungen des BMWA höchstens in folgendem Ausmaß eingeräumt werden darf:

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