§ 175 Abs 1 ASVG - Ein Arbeitsunfall, der sich zwar bei Erfüllung einer arbeitsvertraglich unzulässigen Weisung des Dienstgebers ereignet, die aber in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag steht und die der Dienstnehmer aufgrund seiner persönlichen Abhängigkeit nicht ablehnen kann, ist vom Unfallversicherungsschutz umfasst.
OGH 06.09.2005, 10 ObS 70/05z