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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2006

Neue VorschriftenARD 5647/4/2006 Heft 5647 v. 4.1.2006

Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2006 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich € 206,-. Verordnung des BMSG; BGBl II 2005/467, ausgegeben am 29.12.2005.

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