Verordnung des BMWA, mit der der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) für das Jahr 2006 mit 0,7 % festgesetzt wird. Die Verordnung tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2006 in Kraft. BGBl II 2005/420, ausgegeben am 15. 12. 2005.
Anmerkung des Redakteurs