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Sofortiger Wechsel des Kollektivvertrages durch Wechsel der freiwilligen Berufsvereinigung

KollektivverträgeARD 5644/6/2005 Heft 5644 v. 16.12.2005

§ 4 Abs 2, § 6, § 8 ArbVG - Der Wechsel des Arbeitgebers von einer freiwilligen Berufsvereinigung in eine andere (hier: vom Sparkassenverband zum Bankenverband) führt zu einem Wechsel des anwendbaren Kollektivvertrages mit sofortiger Wirkung. Das den Arbeitnehmern aufgrund des bisher geltenden Kollektivvertrages gebührende Entgelt darf allerdings nicht geschmälert werden.

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