Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das Abkommen tritt am 1. 12. 2005 in Kraft und ist ab 2006 anwendbar. BGBl III 2005/208, ausgegeben am 09.12.2005.
>> Die wichtigsten Grundzüge dieses Abkommens und eine Gegenüberstellung zum OECD-Musterabkommen finden Sie in Jirousek, Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-San Marino, ÖStZ 2005/631.