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Faxrechnungen bis Ende 2006 und Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5643/14/2005 Heft 5643 v. 13.12.2005

Information des BMF 29.11.2005

Faxrechnungen

Infolge der bei zahlreichen Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten wird die in Rz 1564 UStR in der Fassung des Erlasses vom 13. 7. 2005, AÖF 2005/191, ARD 5612/17/2005, eingeräumte Möglichkeit, Rechnungen noch bis zum Ende des Jahres 2005 mittels Telefax übermitteln zu können, bis zum Ende des Jahres 2006 verlängert.

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