Information des BMF 29.11.2005
Faxrechnungen
Infolge der bei zahlreichen Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten wird die in Rz 1564 UStR in der Fassung des Erlasses vom 13. 7. 2005, AÖF 2005/191, ARD 5612/17/2005, eingeräumte Möglichkeit, Rechnungen noch bis zum Ende des Jahres 2005 mittels Telefax übermitteln zu können, bis zum Ende des Jahres 2006 verlängert.