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Beginn der Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer

GeschäftsführerhaftungARD 5641/8/2005 Heft 5641 v. 2.12.2005

§ 25 Abs 6 GmbHG, § 1489 ABGB - Die 5-jährige Verjährungsfrist gemäß § 25 Abs 6 GmbHG für Schadenersatzansprüche einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer beginnt bereits mit der Entstehung des Schadens, mögen auch zu diesem Zeitpunkt Eintritt und Höhe eines ersatzfähigen Vermögensnachteils noch ungewiss sein.

OLG Wien 13.05.2005, 7 Ra 55/05t

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