§ 25 Abs 6 GmbHG, § 1489 ABGB - Die 5-jährige Verjährungsfrist gemäß § 25 Abs 6 GmbHG für Schadenersatzansprüche einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer beginnt bereits mit der Entstehung des Schadens, mögen auch zu diesem Zeitpunkt Eintritt und Höhe eines ersatzfähigen Vermögensnachteils noch ungewiss sein.
OLG Wien 13.05.2005, 7 Ra 55/05t