Kundmachung des BMWA über die Bundeshöchstzahl 2006. Die zulässige Gesamtzahl der unselbstständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer für das Jahr 2006 beträgt 278.110. BGBl II 2005/385, ausgegeben am 25.11.2005.
Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl werden durch Verordnung des BMWA Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2006 festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2006).