§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG - Der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Wiener Philharmonikers, der täglich und intensiv an seinem Instrument arbeiten muss und von seinem Dienstgeber keinen Übungsraum beigestellt bekommt, befindet sich in seinem Arbeitszimmer, wenn er dort die überwiegende Zeit an seinem Instrument verbringt.
VwGH 21.09.2005, 2001/13/0241