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Pauschalierte Dienstgeberabgabe nach dem DAG verfassungskonform

DienstgeberabgabeARD 5640/10/2005 Heft 5640 v. 29.11.2005

§§ 1 ff DAG, Art 13 B-VG, Art 7 F-VG - Die pauschalierte Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte nach dem Dienstgeberabgabegesetz ist in jeder Hinsicht verfassungskonform.

VfGH 14.12.2004, B 514/04

Beschwerdevorbringen: Nach Auffassung des Beschwerdeführers habe der Gesetzgeber des DAG nach Aufhebung des pauschalierten Dienstgeberbeitrags durch VfGH 07.03.2002, G 219/01, ARD 5299/24/2002, lediglich das Wort „Dienstgeberbeitrag“ in „Dienstgeberabgabe“ geändert (DAG, BGBl I 2003/28; siehe ARD 5407/2/2003); im Übrigen seien aber keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen worden, sondern die ursprünglichen Bestimmungen des ASVG - insbesondere hinsichtlich Bemessungsgrundlage, Berechnung, Einhebung, Fälligkeit und Verfahren - unverändert übernommen worden. Die Dienstgeberabgabe sei daher - entgegen ihrer Bezeichnung - aus kompetenzrechtlicher Sicht nicht als Abgabe zu werten und somit denselben Bedenken ausgesetzt wie der aufgehobene pauschalierte Dienstgeberbeitrag gemäß § 53a Abs 1 Z 2 ASVG.

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