§ 869 ABGB, § 23 AngG - Beantwortet ein Arbeitgeber die Anfrage seines neuen Arbeitnehmers bei Dienstantritt, ob er den durch Arbeitnehmerkündigung „bei der vorausgegangenen Dienstgeberfirma“ verloren gegangenen Abfertigungsanspruch übernehme, mit „selbstverständlich“, kann der Arbeitnehmer diese Äußerung nicht anders als eine Willenserklärung in Richtung Anrechnung der Vordienstzeiten des Arbeitnehmers für den Abfertigungsanspruch verstehen.