Für Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure sowie für das Hotel- und Gastgewerbe im Bereich der Bgld GKK werden die Trinkgeldpauschalen mit 1. 12. 2005 erhöht ; für Friseure wurde die Festsetzung der Trinkgeldpauschalen in gleich bleibender Höhe neu kundgemacht (siehe dazu bereits ARD 5282/16/2002). Die Kundmachungen im Detail:
Hotel- und Gastgewerbe