§ 8 Abs 2 Satz 1 dEStG - Der erkennende Senat des BFH hält an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach die Zuwendung einer Reise grundsätzlich nur einheitlich entweder als Arbeitslohn oder im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse vorgenommen beurteilt wurde.
BFH 18.08.2005, VI R 32/03