KöSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 11.11.2005
Sachverhalt:
Eine österreichische Gesellschaft Ö ist so wie die deutsche Partnergesellschaft DP mit 50 % an einer deutschen Vertriebsgesellschaft DT beteiligt. Die eingebrachte Geschäftstätigkeit der Partner war auch jeweils durch diese zu finanzieren. So wurde eine beträchtliche Bankverbindlichkeit bei der Bank BiD durch die DT eingegangen, für die die österreichische Gesellschaft Ö haftet. Das operative Geschäft der DT lief durchaus zufrieden stellend. Im Zuge des Erwerbes der Anteile an der Gesellschaft wurde aber offensichtlich übersehen, dass eine Generalzession sämtlicher Forderungen aus allen Unternehmen des deutschen Partners bestand. Forderungen der gemeinsamen DT wurden somit von der Bank des DP für die Tilgung von Bankschulden einer anderen deutschen Tochtergesellschaft des DP verwendet.