LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005
In der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2002 machte die Berufungswerberin für die Zeit ihrer Anstellung seit September 2002 im Provinzialat eines geistlichen Ordens das anteilige Werbungskostenpauschale für Journalisten gem § 17 Abs 6 EStG geltend, wobei ihre Tätigkeit folgende Aufgabenbereiche umfasst: