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Grenzgänger nach Deutschland - Krankenversicherung

LSt-Protokoll 2005ARD 5636/17/2005 Heft 5636 v. 15.11.2005

LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005

Grenzgänger nach Deutschland, die eine bestimmte Einkommenshöhe überschreiten, können sich nach deutschem Recht ihre Kranken-Versicherungsanstalt selbst aussuchen und gelten sodann als „freiwillig“ versichert. In Deutschland wird dies steuerlich völlig gleich berücksichtigt wie die gesetzliche Pflichtversicherung.

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