LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005
Lehrlinge bekommen für die Fahrt zum Arbeitsplatz eine Lehrlingsfreifahrt. Es muss lediglich ein Selbstbehalt (wie bei der Schülerfreifahrt) bezahlt werden. Für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte entstehen daher lediglich Kosten in Höhe des Selbstbehaltes.