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Anspruch auf Pendlerpauschale bei Lehrlingsfreifahrt

LSt-Protokoll 2005ARD 5636/15/2005 Heft 5636 v. 15.11.2005

LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 7. 11. 2005

Lehrlinge bekommen für die Fahrt zum Arbeitsplatz eine Lehrlingsfreifahrt. Es muss lediglich ein Selbstbehalt (wie bei der Schülerfreifahrt) bezahlt werden. Für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte entstehen daher lediglich Kosten in Höhe des Selbstbehaltes.

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