Wiederverlautbarung der Verordnung des HVSVT über die Kundmachung amtlicher Verlautbarungen der österreichischen Sozialversicherung im Internet (Sozialversicherungs-Internetkundmachungsverordnung - SV-InternetKV). Die Verordnung (siehe bereits ARD 5276/44/2002) sieht vor, dass alle von den SV-Trägern und vom HVSVT zu verlautbarenden Rechtsvorschriften und Veröffentlichungen unter der Internetadresse www.avsv.at zur Abfrage bereitzuhalten sind. Die Wiederverlautbarung erfolgt - mit Ausnahme einer Kurzfassung des Titels - unverändert. Amtl Verlautbarung Nr 119/ 2005 vom 09.11.2005. (www.avsv.at )