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Verbringung eines Kfz zur vorübergehenden Verwendung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5635/23/2005 Heft 5635 v. 11.11.2005

USt-Protokoll 2005, BMF 20.10.2005

Ein Unternehmer mit Sitz in Deutschland, der in Österreich keine Betriebsstätte unterhält, stellt einem Dienstnehmer mit Hauptwohnsitz in Österreich ab dem Jahr 2003 ein Fahrzeug (PKW) zur Verfügung, das dieser für dienstliche Zwecke (in Österreich und Nachbarstaaten) einsetzen soll. Der Dienstnehmer darf das Fahrzeug auch privat verwenden.

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