USt-Protokoll 2005, BMF 20.10.2005
Ein Unternehmer mit Sitz in Deutschland, der in Österreich keine Betriebsstätte unterhält, stellt einem Dienstnehmer mit Hauptwohnsitz in Österreich ab dem Jahr 2003 ein Fahrzeug (PKW) zur Verfügung, das dieser für dienstliche Zwecke (in Österreich und Nachbarstaaten) einsetzen soll. Der Dienstnehmer darf das Fahrzeug auch privat verwenden.