USt-Protokoll 2005, BMF 20.10.2005
Ein Unternehmer (D) mit Sitz in Deutschland unterhält in Österreich eine Betriebsstätte. D erbringt vom deutschen Sitz eine in Österreich steuerbare sonstige Leistung (zB Empfängerortleistung) an den Unternehmer Ö und legt diesem darüber eine Rechnung mit Ausweis der österreichischen Umsatzsteuer.