USt-Protokoll 2005, BMF 20.10.2005
Das Unternehmen (Elektronikversandhandel) gewährt jenen Kunden, die Neukunden vermitteln, unter gewissen Bedingungen eine Sachprämie bzw optional einen Warengutschein. Bei den Sachprämien handelt es sich um Artikel, die auch im Versandkatalog geführt werden.