Pkt VII lit i KV-Hotel- und Gastgewerbe Wien - Zwar gelten für die dem KV-Hotel- und Gastgewerbe Wien unterliegenden Haustechniker die Mindestlohnsätze des Kollektivvertrages ihrer Branche (hier: KV-Metallgewerbe), doch umfasst diese Verweisung auf die Lohnsätze des Kollektivvertrages der jeweiligen facheinschlägigen Branche nicht auch die in diesem KV vorgesehenen Ist-Lohnerhöhungen.
OGH 30.06.2005, 8 ObA 133/04y