§ 9, § 10 AlVG - Der Vorwurf eines Arbeitslosen, die Behörde habe im Verfahren betreffend Entzug des Arbeitslosengeldes wegen Vereitelung unterlassen, das bei dem betreffenden Vorstellungsgespräch anwesende 6-jährige Kind des Arbeitslosen über die strittigen, diffizilen Fragen des Unterschiedes zwischen einem Angebot für ein offiziell geringfügiges und darüber hinaus „schwarz“ bezahltes Dienstverhältnis und einem „vollversicherten“ Dienstverhältnis einzuvernehmen, ist nicht geeignet, der Behörde eine Verletzung der Offizialmaxime oder des Grundsatzes der materiellen Wahrheitsfindung anzulasten. VwGH 20.04.2005, 2004/08/0011. (Beschwerde abgewiesen)