Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge („Existenzminimum“) automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG). Für 2006 ist im SVÄG 2005 eine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes von € 662,99 auf € 690,- vorgesehen (siehe ARD 5625/3/2005 und ARD 5630/1/2005). Diese Erhöhung ist bereits im Sozialausschuss mit Zustimmung aller vier Parlamentsparteien beschlossen worden, sodass diesbezüglich keine Änderung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu erwarten ist. Für die Lohnpfändung ergeben sich daher voraussichtlich folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2006: