ESt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 19.10.2005
Sachverhalt:
Fall 1: Der Abgabepflichtige ist Eigentümer diverser Liegenschaften, die von ihm vermietet werden. Nun wird beabsichtigt, diese Liegenschaften unter Zurückbehaltung des lebenslangen Fruchtgenussrechtes sowie unter der Auflage eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes zu seinen Gunsten an die Tochter zu übertragen.