§ 27 Z 4 AngG - Unternimmt eine Operations-Schwester, die sich wegen einer Fußoperation seit Wochen im Krankenstand befindet, nach Rücksprache und auf ausdrückliche Empfehlung ihres behandelnden Arztes einen rund einstündigen Arbeitsversuch im Rahmen einer (ihrem Arbeitgeber zwar nicht ausdrücklich gemeldeten, aber bekannten) Nebenbeschäftigung in einer Schönheitsklinik, rechtfertigt dieses Verhalten noch keine Entlassung.