Am 20. 9. 2005 fand in den Räumen der Wirtschaftskammer OÖ das so genannte „ELDA-Forum“ statt. Dabei gaben Mitarbeiter der OÖ GKK und der Finanzverwaltung ua folgende interessante Antworten auf Anfragen aus der Praxis:
Das Service-Entgelt für die E-Card mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage des laufenden Bezuges. Dies gilt auch für die vom Arbeitgeber einbehaltenen Service-Entgelte für anspruchsberechtigte Angehörige.