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Deutsche Rechtsprechung zum Verlust des Entgelts bei Teilnahme am Streik

ArbeitsrechtARD 5623/3/2005 Heft 5623 v. 23.9.2005

§ 1154 ABGB - Ein Arbeitnehmer, der an einer Streikkundgebung teilnimmt, nachdem er sich im Rahmen einer betrieblichen Gleitzeitregelung zulässigerweise aus dem Zeiterfassungssystem abgemeldet hat, streikt im Rechtssinne nicht.

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