§ 3, § 28 AuslBG - Wird einem Arbeitgeber von der Behörde vorgeworfen, er hätte „Bedenken“ gegen den von einem ausländischen Staatsanghörigen (hier: einem Chinesen) vorgelegten (portugiesischen) Reisepass haben müssen bzw er hätte „nicht mehr auf die Urkunde vertrauen dürfen“, die den Ausländer als Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats auswies, muss sie auch Feststellung darüber treffen, welche (aus der Urkunde erkennbaren) Mängel die „Bedenken“ beim Arbeitgeber hätten auslösen sollen.