§ 3 Abs 1 Z 10 EStG -Wird einDienstnehmer(im Rahmen einerPersonalgestellung) für zwei Jahre befristet nachSingapurentsendet und erbringt dort für einen ausländischen Gestellungsnehmer Engineering -Leistungen, kann dieSteuerbegünstigungdes§ 3 Abs 1 Z 10 EStG auchdann zur Anwendung kommen, wenn die begünstigteAnlageim Ausland durch einausländisches Unternehmen errichtetwird.
VwGH 10.08.2005, 2002/13/0024