vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsmittel gegen Aufrechterhaltung der Beschlagnahme im gerichtlichen Finanzstrafverfahren

Lohnsteuer und AbgabenARD 5619/16/2005 Heft 5619 v. 9.9.2005

§ 195 Abs 1 FinStrG, § 113 StPO - Die Herausgabe von Unterlagen, die im Zuge eines gerichtlichen Finanzstrafverfahrens bei einer Hausdurchsuchung aufgrund richterlichen Befehls beschlagnahmt wurden, ist bei Gericht mit Beschwerde an die Ratskammer geltend zu machen. Dieses Recht ist nicht auf die Verdächtigen des Strafverfahrens beschränkt, sondern steht auch dem Eigentümer der Unterlagen zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte