Verordnung des BMF über die elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen
BGBl II 2005/257, ausgegeben am 23.08.2005
Im Zuge des AbgÄG 2004, BGBl I 2004/180, ARD 5556/11/2005, wurde auch die Kommunalsteuererklärung ab 2005 vereinfacht (bisher: Übermittlung der monatlichen Bemessungsgrundlagen in Papierform an jede einzelne Gemeinde). Sie hat jetzt die gesamte auf das Unternehmen entfallende jährliche Bemessungsgrundlage mit einer Darstellung der Aufteilung auf die beteiligten Gemeinden zu enthalten; eine Aufgliederung nach Monaten ist nicht mehr erforderlich. Zudem wurde von der Papierform auf elektronische Übermittlung im Wege von FinanzOnline umgestellt. Unternehmer mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden müssen somit nur mehr eine Kommunalsteuererklärung übermitteln.