Verordnung des BMF, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006)
BGBl II 2005/256, ausgegeben am 23.08.2005
Aufgrund des § 76 Abs 2 EStG wird verordnet: